AUTOMATISCH gut zur Prüfung!



Die neue Automatikregelung seit dem 01.04.2021

Was galt bisher?
Fahrschüler*innen mussten sich bisher entscheiden, ob sie mit einem Schalt- oder Automatikfahrzeug die Ausbildung und Prüfung absolvieren wollen. Das Ergebnis:
Wenn mit einem Automatikfahrzeug die Prüfung gefahren ist wurde die Fahrerlaubnis nur auf Automatikfahrzeuge beschränkt, d. h. man durfte danach nur Automatikfahrzeuge fahren.

Was ändert sich zum 1. April 2021?

Nun können Fahrschüler*innen die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug absolvieren und dürfen unter folgenden Voraussetzungen trotzdem ein Schaltfahrzeug fahren:

  • Mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen.
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen.

Deine Möglichkeiten bei uns:

  • Wir verfügen über einen umfangreichen Fuhrpark.
  • Die Fahrzeuge sind maximal zwei Jahre alt und entsprechen dem neusten Stand der Technik.
  • Wir haben mehrere Fahrzeuge mit manuellen oder automatischem Getriebe zur Verfügung, so das Dir bei uns alle Möglichkeiten offen stehen.

Deine Vorteile

  • Weniger Stress in der Prüfung, das "Abwürgen", Schalten und Kuppeln fällt weg - Automatikfahrzeuge können nicht abgewürgt werden!
  • Dadurch das Du nicht mehr mit der Kupplung und Schaltung beschäftigt bist, kannst Du Dich voll und ganz auf den Verkehr konzentrieren und bist sicherer unterwegs.

Du bewegst Dich somit deutlich entspannter durch den Verkehr und das auch nicht nur in der Prüfung.

Wir beraten Dich gerne für detailliertere Informationen.