| Fahren ab 17 jetzt auch in Baden Würtemberg |
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| Vorteile |
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| - deutlich reduziertes Unfallrisiko im ersten Jahr |
| - weniger Alkoholfahrten |
| - ein Jahr früher mobil |
| - Beginn der Probezeit früher (mit Aushändigung der Prüfbescheinigung) |
| - keine erneute Prüfung mit 18 Jahren |
| - Klasse M, L und S sind bereits mit 17 ohne extra Prüfung und Kosten erhalten |
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| Vorraussetzungen: |
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| - Mindestalter 17 Jahre für den Erwerb der Fahrerlaubnis |
| (Anmeldung frühstens mit 16,5 Jahren) |
| - Fahren ist nur möglich mit einer bestimmten Begleitperson |
| - die Begleitperson (en) müssen namentlich im Antrag genannt werden. |
| - Ausbildung in den Klassen B / BE |
| - die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig |
| - der Kartenführerschein muss mit 18 Jahren beantragt werden |
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| Vorraussetzung der Begleitperson |
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| - Mindestalter 30 jahre |
| - Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren |
| - maximal drei Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg |
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| Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |